Anpassung des Hygienekonzepts für die SBRS-Mannschaftsmeisterschaften

Sehr geehrte Schachfreunde,

am 24.11.2021 hat das Land NRW eine aktualisierte Version der Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 und 4 dieser Verordnung gelten damit nun auch für Sportveranstaltungen (Wettkampf und Training) neue Zugangsbeschränkungen. Diesen gesetzlichen Vorgaben folgend, gelten ab sofort folgende Anpassungen des Hygienekonzepts für die Saison 2021/2022 der Mannschaftsmeisterschaften des Schachbezirks Bonn/Rhein-Sieg:

Zugang zum Turnierbereich ist nur noch möglich
– für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
– Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis nach § 2 Abs. 8 S. 2 der Coronaschutzverordnung verfügen
– für gemäß der Coronaschutzverordnung „immunisierte“ (§ 2 Abs. 8) Personen („2G“, also „geimpft“ oder „genesen“)

Alle anderen Anforderungen des in der Ausschreibung vorgegebenen Hygienekonzepts bleiben unberührt. Das aktualisierte Hygienekonzept des Schachbunds NRW (25.11.2021) füge ich im Anhang bei. Über das weitere Vorgehen halte ich Sie auf dem Laufenden.

Viele Grüße
Alexander Bursch